Hygienekonzept

Anfahrt

  • Wenn möglich, sollte die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln vermieden und ein individuelles Transportmittel genutzt werden (Auto, Fahrrad…).
  • Sofern öffentliche Transportmittel genutzt werden müssen, ist die Verwendung eines Mund-Nasen-Schutzes obligatorisch.
  • Für einen Besuch wird der tagesaktuelle Nachweis über einen Schnelltest mit negativem Befund benötig oder ein bei UMCO durchgeführter Selbsttest. Der Selbsttest wird gegebenenfalls beim Eintreffen am Empfang ausgehändigt. Dieser Test wird außerhalb der Räumlichkeiten eigenverantwortlich durchgeführt. Bitte planen Sie hierfür eine halbe Stunde Zeit ein und kommen entsprechend früher.
  • Anstelle eines Schnelltests mit negativem Befund kann auch einer der folgenden Nachweise vorgelegt werden:
    • ein Coronavirus-Impfnachweis gemäß § 2 Abs. 5 HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO
    • ein Genesenennachweis gemäß § 2 Abs. 6 HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO
  • Im Falle eines positiven Befundes kann der Besuch nicht stattfinden. Bitte wenden Sie sich telefonisch an Ihren Ansprechpartner, um das weitere Vorgehen festzulegen.

In den Räumlichkeiten

Generelle Hygienemaßnahmen

  • Neben der normalen Reinigung werden folgende Bereiche täglich desinfiziert:
    • Toiletten- und Sanitärbereiche
    • Küchen
    • Türklinken
  • Desinfektion nach Nutzung in den Besprechungsräumen:
    • Tische
    • Stühle
  • Bewirtung:
    • Getränke in Flaschen
    • Snacks in Einwegverpackungen
  • Regelmäßige Durchlüftung der Besprechungsräume:
    • Vor und nach einer Besprechung
    • Regelmäßig während eines Besprechungstermins

Persönliche Hygienemaßnahmen

  • Nach Eintreffen in den Büroräumlichkeiten sofort Händewaschen oder Desinfizieren bevor der Besprechungsraum aufgesucht wird.
  • Hände regelmäßig gründlich waschen oder desinfizieren. Das gilt insbesondere
    • nach Kontakt mit Oberflächen, die auch von anderen Personen berührt werden
    • vor und nach dem Essen, Trinken, Rauchen
  • Die Berührung von Schleimhäuten (Mund, Nase, Augen) vermeiden
  • Körperlichen Abstand zu anderen Personen halten
  • Kein Handschlag zur Begrüßung
  • Zur Verhinderung der Verbreitung von Tröpfchen ist es wichtig, nur in Papiertaschentücher oder die Ellenbeuge zu niesen oder zu husten. Benutzte Taschentücher sind umgehend zu entsorgen. (Hust-Nies-Hygiene einhalten)
  • Tragen von Mund-Nasen-Schutz, wenn der gebotene Abstand nicht gehalten werden kann. Bei Bedarf wird auch ein Mund-Nasen-Schutz von der UMCO GmbH gestellt.

Kontakt- und Abstandsregeln

  • Zum Betreten und Verlassen des Gebäudes darf ausschließlich der Haupteingang des Gebäudes benutzt werden.
  • In den Besprechungsräumlichkeiten sowie im Flur gilt die Abstandregel von 1,5 Metern.
  • Die Bestuhlung in den Besprechungsräumen ist an die aktuelle Abstandgebotsregelung angepasst und ist nicht zu verändern.
  • Die maximal zulässige Anzahl von Personen ist in den Besprechungsräumen einzuhalten.
  • Nur für Hamburg: Besuchern ist es nicht gestattet, das Erdgeschoss des Ingenieurwerkes zu verlassen. Besprechungen finden ausschließlich in den Besprechungsräumlichkeiten im Erdgeschoß statt.
  • Die aktuellen Kontaktdaten der Besucher werden vor dem Besuch abgefragt.
  • Um eine Nachverfolgung von Kontakten bei einer potenziellen Infektion zu ermöglichen, muss sich jeder Besucher verpflichten, im Falle einer Infektion innerhalb der Inkubationszeit von 14 Tagen die UMCO GmbH schriftlich zu informieren.
  • Als Raucherbereich ist ausschließlich der Bereich vor dem Haupteingang zu nutzen. Auch hier sind die Abstandsregeln einzuhalten.

Verhalten bei Krankheit

  • Mit Symptomen, die auf eine Corona-Infektion hindeuten können, ist der Besuch der UMCO sowie des Ingenieurwerkes nicht gestattet.
  • Wir behalten uns vor, Besucher nach Hause zu schicken, sofern diese entsprechende Symptome zeigen.
  • In Hamburg: Wir behalten uns vor, mit einem Infrarot-Fieber-Thermometer die Termperatur der Besucher zu messen.